Arbeitsplatzpauschale - ab 2022 auch für Selbständige

Das Thema Arbeitszimmer ist ja ein Dauerbrenner. Und gerade Selbständige konnten das nur in Ausnahmefällen absetzen. Herr Jörg Atzlinger hat gute Nachrichten mitgebracht:  Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung. Wir verraten, was das genau bedeutet.

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