Das Thema Arbeitszimmer ist ja ein Dauerbrenner. Und gerade Selbständige konnten das nur in Ausnahmefällen absetzen. Herr Jörg Atzlinger hat gute Nachrichten mitgebracht: Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung. Wir verraten, was das genau bedeutet.
Sie haben Fragen, Feedback oder Themenvorschläge?
Schreiben Sie uns unter podcast@fidas.at.
Ihnen gefällt was Sie hören?
Hinterlassen Sie uns doch eine positive Bewertung und teilen Sie den Podcast!