Seit Jänner 2024 ist sie in aller Munde, die neue Rechtsform FlexCo – Flexible Kapitalgesellschaft. Sie trägt insbesondere den spezifischen Bedürfnissen von Gründer:innen und Startups Rechnung. Grundlage ist das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG). Doch auch um Mitarbeitende am Unternehmen zu beteiligen, bietet sie eine gute Grundlage. Jörg Atzlinger beantwortet die wichtigsten Fragen zur FlexCo.
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