Kleinunternehmerregelung - Änderungen ab 1.1.2025

Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 veröffentlicht mit Bundesgesetzblatt vom 19.07.2024 wird die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht neu geregelt. Die Regelungen werden ab 1.1.2025 in Kraft treten und erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte angewendet werden, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Die Neuerungen sind grundsätzlich zu begrüßen, weil sie einerseits die Kleinunternehmerregelung praxisfreundlicher machen sowie Verwaltungsaufwand reduzieren und andererseits die Möglichkeit zur Befreiung auf den gesamten EU-Raum ausweiten. Es bleiben jedoch auch umsatzsteuerliche Entlastungsmöglichkeiten ungenützt, die der EU-Rechtsrahmen zulassen würde.  

Jörg Atzlinger von der Fidas Liezen beantwortet die wichtigsten Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Bitte akzeptieren Sie die Marketing-cookies damit dieser Bereich angezeigt werden kann.

Cookies anpassen
    Image

    Sie haben Fragen, Feedback oder Themenvorschläge?
    Schreiben Sie uns unter podcast@fidas.at.

    Ihnen gefällt was Sie hören?
    Hinterlassen Sie uns doch eine positive Bewertung und teilen Sie den Podcast!