In Zeiten unternehmerischer Krisen besteht oft die Gefahr, dass aufgrund des erhöhten Drucks wesentliche Entscheidungsgrundlagen vernachlässigt werden. Dies kann zu Haftungsrisiken und Vermögensschäden für die Verantwortlichen und Eigentümer des Unternehmens führen.
Ein besonders wichtiger Aspekt in solchen Situationen ist die Beachtung der Regelungen des Eigenkapitalersatzgesetzes (EKEG). Ab dem Zeitpunkt, an dem ein Unternehmen in eine finanzielle Krise gerät, müssen diese Regelungen sorgfältig berücksichtigt werden. Ein kritischer Punkt ist hierbei die Gewährung von Krediten durch Gesellschafter an das eigene Unternehmen während einer Krise. Dies betrifft sowohl direkte Gesellschafterdarlehen als auch die Bereitstellung von Sicherheiten für Bankkredite durch Gesellschafter.
Steuerberater Mag. Franz Balik klärt über die gefährlichsten Stolpersteine auf und gibt Handlungsempfehlungen.
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